Kosten

Rückerstattung der Wahlarztkosten

Das Honorar ist vom Patienten oder dessen Angehörigen zu begleichen und vom Leistungsumfang abhängig. Dafür ist eine elektronische Überweisung oder Erlagscheinzahlung vorgesehen.
Je nach Krankenkasse werden ca. 70-80% des Kassentarifs rückerstattet.

Absageregelung

Eine Absage eines vereinbarten Termins ist bis zu 2 Werktagen vor diesem Termin möglich.
Bei einer kurzfristigen Absage innerhalb von 2 Werktagen oder bei Fernbleiben ohne Absage werden 80% des Honorars in Rechnung gestellt.